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Bauunternehmen | sonstige | Verordnungen (SüwV Kan, LWG) Die Links auf unseren Seiten sind sorgfältig recherchiert. Trotzdem müssen wir aus rechtlichen Gründen jegliche Verantwortung für die Inhalte der verlinkten Seiten ablehnen.
Bauunternehmen
sonstige
Verordnungen
- Selbstüberwachungsverordnung Kanal SüwV Kanal
(Link zum Landesumweltamt NRW, PDF-Dokument) Anlage zur SüwV Kan (Link zum Landesumweltamt NRW)
- Nachweis der Dichtheit von Grundstücksentwässerungsanlagen nach § 61a LWG NRW (PDF)
Der § 45 BauO NRW (Abwasseranlagen) ist in das Landeswassergesetz (LWG) überführt. Im Wesentlichen bleiben die alten Festlegungen und Regelungen bestehen:
- Im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen ... sind nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen.
- Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen.
- Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.
- Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung ... spätestens bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden (Abs. 5).
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