KanalbauStraßenbauStraßenbau

  Wilhelm Heikaus Straßen- u. Tiefbau • Hafenstr. 57/59 • 47809 Krefeld • Telefon 02151 9489-0 • Fax 02151 9489-10 • info@wilhelm-heikaus.de


    Unternehmen | News | Links | Kontakt/Anfrage | Impressum

 


neue Inhalte | by crawl-it

Links

Bauunternehmen | sonstige | Verordnungen (SüwV Kan, LWG)
Die Links auf unseren Seiten sind sorgfältig recherchiert. Trotzdem müssen wir aus rechtlichen Gründen jegliche Verantwortung für die Inhalte der verlinkten Seiten ablehnen.

Bauunternehmen

sonstige

Verordnungen

  • Selbstüberwachungsverordnung Kanal SüwV Kanal
     (Link zum Landesumweltamt NRW, PDF-Dokument)
    Anlage zur SüwV Kan
    (Link zum Landesumweltamt NRW)
  • Nachweis der Dichtheit von Grundstücksentwässerungsanlagen nach § 61a LWG NRW (PDF)
    Der § 45 BauO NRW (Abwasseranlagen) ist in das Landeswassergesetz (LWG) überführt.
    Im Wesentlichen bleiben die alten Festlegungen und Regelungen bestehen:
    • Im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen ... sind nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen.
    • Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen.
    • Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.
    • Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung ... spätestens bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden (Abs. 5).