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Ihr Ansprechpartner für Bau und Sanierung von Abfüllflächen:
 
Rolf Meißner
Rolf Meißner
Telefon: 02151/9489-16
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Abfüllflächen-Sanierung

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) definiert strikte Auflagen und Anforderungen beim Betrieb von Abfüllflächen für Wasser gefährdende Stoffe und Betriebstankstellen.

Besondere Anforderungen stellt das Bundesimmissionsschutzgesetz an

  • Fahrbahnoberflächen
  • Entwässerung und
  • Abscheidetechnik

Diese Arbeiten dürfen nur von qualifizierten Fachbetrieben mit Gütezeichen durchgeführt werden. Wir wurden vom TÜV für diese Arbeiten zertifiziert. Zahlreiche erfolgreich durchgeführte Projekte geben Ihnen die Sicherheit, dass die mit uns realisierten Bauten allen Anforderungen entsprechen - technisch und wirtschaftlich. Mit 10 Jahren Gewährleistung von uns und Abnahme-Zertifikat vom TÜV!

Die notwendigen Planungen, Genehmigungen und Abstimmungen mit den Behörden erledigen wir für Sie gleich mit.

 

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TÜV-Zertifikat Wasserhaushaltsgesetz